Kosten
a)
Kostenübernahme durch Grundversicherung
Von Hausarzt, Psychiater, Kinderarzt oder Facharzt für Psychosomatik angeordnete psychotherapeutische Sitzungen werden wie folgt von der Grundversicherung übernommen:
1. Anordnung: 15 Sitzungen
2. Anordnung nach Absprache zwischen anordnendem Arzt und Psychotherapeuten: nochmals 15 Sitzungen
3. Sind weitere Sitzungen nötig, wird zuvor ein Psychiater beigezogen
Wichtig:
- Vergessen Sie nicht, die aktuelle Höhe Ihrer Franchise zu berücksichtigen...
- Bitte organisieren Sie vor der ersten Sitzung eine 1. Anordnung von Ihrem Arzt (meine ZSR-Nummer: M335117)
- Bitte nehmen Sie zum ersten Gespräch Ihre Krankenkassenkarte mit
- Bei der Kostenübernahme durch die Grundversicherung kann die Diagnose zum Thema werden. Siehe dazu: „Diagnostik"
b)
Kostenübernahme durch z.b. IV: Auftrag für Psychotherapie von IV oder SUVA...
c)
Selbstzahler: Es ist möglich, die Behandlung selbst zu bezahlen. (170 Fr.- pro Stunde)